Mitgliedsbeiträge

Stand 01. November 2020

Mitgliedsbeiträge pro Jahr

Tennis-Club Kleckerwald e.V.
aktuelle Beitragsordnung 
Gültig ab 01.11.2020

Zur Finanzierung und laufenden Unterhaltung von Vereinsanlagen und -Einrichtungen sind die Mitglieder gemäß Satzung verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung beschlossenen, nachfolgend aufgeführten Zahlungen an den Verein zu leisten:

Aktive Mitglieder (Anteil*) Jahresbeitrag
Einzelpersonen ( € 400,- ) € 200,-

Ehepaare ( € 700,- ) € 340,-

Fördernde Mitglieder
Einzelpersonen ( € 130,- ) € 80,-

Ehepaare ( € 240,- ) € 140,-

Jugendmitglieder
Einzelpersonen ( € 320,- ) € 100,-

1. Angehöriger eines Mitgliedes ( € 130,- ) € 90,-

2. Angehöriger eines Mitgliedes ( € 110,- ) € 65,-

ab 3. Angehörigem eines Mitgliedes ( € 80,- ) € 65,-

ab 3. Angehörigem eines Mitgliedes entfallen die Zahlungen, wenn mindestens ein Elternteil aktives Mitglied ist.

Volljährige Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und Wehr- oder Zivildienstleistende werden hinsichtlich der Anteile und Beiträge auf Antrag und gegen Nachweis wie Jugendliche behandelt.

Der Anteil ist nach Aufnahme in den Club fällig. Der Jahresbeitrag und sonstige Verpflichtungen wie Beiträge zum Jugendtraining, oder wegen nicht geleisteter Arbeitsstunden, werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. In begründeten Ausnahmen können die Jahresbeiträge bis zum 31.3. eines Kalenderjahres auf das Konto des TC- Kleckerwald eingezahlt werden. Mitglieder, deren Beitragszahlung bis zum 31.3. des Kalenderjahres nicht eingegangen ist, sind zur Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10% des Jahresbeitrags verpflichtet. Ist die Zahlung bis zum 30.6. des Kalenderjahres nicht erfolgt, so wird ein Zuschlag von 20% fällig.

Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Anteils oder der Jahresbeiträge.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand von dieser Beitragsordnung abweichende Regelungen treffen.

Jedes aktive Mitglied hat ab Vollendung des 14. Lebensjahres jährlich 4 (vier) Arbeitsstunden zu leisten, die bei Nichterbringung mit € 20,– pro Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

*) Die Zahlung von Anteilen ist zur Zeit durch Beschluss der Jahreshauptversammlung am 19.März 1998 bis zu einem Widerruf durch eine Jahreshauptversammlung ausgesetzt.

Rosengarten, April 2018

Sie möchten Mitglied werden? Hier finden Sie unsere Beitrittserklärung:

Beitrittserklärung (PDF)